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EEG – Erneuerbare Energien Gesetz

STANDORT/LEISTUNG

bis zu 30 kWp

31– 100 kWp

100–1000 kWp

Ab 1001 kWp

Freiflächen

31,94 Ct/kWh

31,94 Ct/kWh

31,94 Ct/kWh

31,94 Ct/kWh

Dachflächen

43,01 Ct/kWh

40,91 Ct/kWh

39,58 Ct/kWh

33,00 Ct/kWh

Fassadenbonus

-

-

-

-

Eigenverbrauch

25,01 Ct/kWh

Stand 2009: Anschlussjahr + 20 volle Kalenderjahre

Das deutsche Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien, in der geläufigen Kurzfassung Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) genannt, soll den Ausbau von Strom- und Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Quellen fördern. Es dient vorrangig dem Klimaschutz und gehört zu einer ganzen Reihe gesetzlicher Maßnahmen, mit denen die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern wie Erdöl, Erdgas oder Kohle verringert werden soll. Das deutsche EEG gilt als Erfolgsgeschichte der Einspeisevergüterung (englisch feed-in tariff) und wurde von 47 Staaten übernommen. Eine vom deutschen Bundestag am 6. Juni 2008 beschlossene novellierte Fassung ist am 1. Januar 2009 in Kraft getreten.

Stromeinspeisungsgesetz (1991)

Vorläufer dieses Gesetzes war das seit 1991 geltende Gesetz über die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das öffentliche Netz (Stromeinspeisungsgesetz vom 7. Dezember 1990 (Bundesgesetzblatt Teil I S. 2633)). Die Einspeisung wurde hervorgehoben, weil Strom aus erneuerbaren Energien – mit Ausnahme von Strom aus Wasserkraft – nur von kleinen Unternehmen erzeugt wurde, denen von den großen Stromerzeugern der Zugang zu dem ihnen gehörenden Verbundnetz verweigert oder stark erschwert wurde. Das Gesetz verpflichtete sie zur Einspeisung in dieses Verbundnetz und sicherte den Erzeugern bestimmte Mindestvergütungen zu. Diese waren zumindest für die Windkraft ungefähr kostendeckend, was zu einem ersten Windkraft-Boom in Deutschland führte. Für Solarstromanlagen waren die Vergütungen freilich noch weit von einer Kostendeckung entfernt.

Erneuerbare-Energien-Gesetz (2000)

Am 1. April 2000 wurde das Stromeinspeisungsgesetz durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz vom 29. März 2000 (BGBl. I S. 305) ersetzt. Dabei wurden die geothermisch erzeugte Energie einbezogen und die Förderung neben einer generellen Absenkung auf kleinere Anlagen konzentriert, um ihren Charakter als Anschubförderung zu erhalten. Es erfuhr zum Jahreswechsel 2003/2004 eine Änderung, in der die Förderung der Photovoltaik nach dem Auslaufen des 100.000-Dächer-Programms angepasst wurde.

Beide Gesetze haben die Stromerzeugung durch erneuerbare Energien in Deutschland entscheidend gefördert.

Erneuerbare-Energien-Gesetz (2004)

Die novellierte Fassung des EEG vom 21. Juli 2004 (BGBl. I S. 1918) ist am 1. August 2004 in Kraft getreten. Vorausgegangen war eine Einigung im Vermittlungsausschuss, bei der die Union eine Reduzierung der Förderung von Windkraftanlagen erreichte. Wesentliche Punkte der novellierten Fassung betreffen die Höhe der Fördersätze sowie die bessere juristische Stellung der Betreiber von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien gegenüber den örtlichen Netzbetreibern (u. a. Wegfall der Vertragspflicht).

Erneuerbare-Energien-Gesetz (2009)

Eine erneute Novellierung 2008 (BGBl. I S. 2074) gründete sich auf der Zielsetzung den Anteil erneuerbarer Energien bis 2020 auf einen Anteil zwischen 25 % und 30 % zu erhöhen. Das neue EEG 2009 bezieht sich nur auf den Strombereich. Ein weiteres Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (EEWärmeG 2008 – BGBl. I S. 1658) bezweckt die Erhöhung des Anteils Erneuerbarer Energien für die Wärmeerzeugung auf 14 % bis 2020.

Die Novelle 2009 behält die Grundstrukturen des EEG 2004 bei, enthält allerdings zahlreiche Detailänderungen. So müssen z.B. Betreiber den Standort und die Leistung ihrer Solaranlage an die Bundesnetzagentur melden.

Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vom 21. Juli 2004 werden Stromnetzbetreiber verpflichtet, Strom aus erneuerbaren Energien vorrangig abzunehmen und dafür einen festgelegten Preis zu zahlen.

Die Einspeisevergütung für PV-Anlagen, welche 2009 in Betrieb gehen, beträgt bei einer Dachanlage bis 30 kWp 0,4301 € pro kWh garantiert auf 20 Jahre.
Verkaufen sie ihren produzierten Strom und finanzieren sie damit ihre Investition – zum Null-Tarif.


Mit dem Inkrafttreten des EEG hat sich der gewünschte Boom bei der Errichtung von Neuanlagen eingestellt. Insgesamt wurden 2006 in Deutschland laut dem Bundesumweltministerium Solaranlagen mit einer Gesamtleistung von 950 MW installiert. Nirgends in der Welt wurden damit so viele Solarstromanlagen ans Netz genommen wie in Deutschland.

Ziel der Bundesregierung ist es, den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung bis 2010 auf mindestens 12,5 % und bis 2020 auf mindestens 20 % zu steigern. Bis 2050 soll etwa die Hälfte des gesamten Energiebedarfs in Deutschland aus erneuerbaren Energien gedeckt werden.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Erneuerbare-Energien-Gesetz


Was ist Photovoltaik

Eine Photovoltaik-Anlage ist Ihre Direktleitung zur Sonne

1921 erhielt Albert Einstein den Nobelpreis nicht, wie oft vermutet für die Relativitätstheorie, sondern für seine Deutung des photoelektrischen Effekts.

Ein Genie-Streich, der heute unter dem Begriff Photovoltaik zur Formel Nr. 1 in der Energieversorgung avanciert.

Photovoltaik (PV) ist die direkte Umwandlung von Sonnenlicht in elektrischen Strom. Die Leitung bei diesem äußerst spannenden Prozess übernehmen viele fleißige Solarzellen, die in speziellen PV-Modulen in Reihe zusammengeschaltet sind.

Das eintreffende Sonnenlicht löst eine physikalische Reaktion aus, in dessen Folge die Solarzellen einen Gleichstrom erzeugen. Dieser kann – je nach Bedarf und vorherrschenden Volt-Verhältnissen – in Wechselstrom mit entsprechender Spannung umgewandelt werden.

Und schon haben Sie Strom, wie er aus der Steckdose kommt.

Unter Photovoltaik oder Fotovoltaik versteht man die direkte Umwandlung von Strahlungsenergie, vornehmlich Sonnenenergie, in elektrische Energie. Seit 1958 ist sie zur Energieversorgung der meisten Raumflugkörper mit Solarzellen im Einsatz. Inzwischen wird sie auch auf der Erde zur Stromerzeugung eingesetzt und findet Anwendung auf Dachflächen, bei Parkscheinautomaten, in Taschenrechnern, an Schallschutzwänden oder auf Freiflächen. Der Name setzt sich aus den Bestandteilen Photos – das griechische Wort für Licht – und Volta – nach Alessandro Volta, einem Pionier der Elektrotechnik – zusammen. Die Photovoltaik gilt als Teilbereich der umfassenderen Solartechnik, die auch andere technische Nutzungen der Sonnenenergie einschließt.

Die als Licht und Wärme auf die Erde auftreffende Menge an Sonnenenergie beträgt jährlich 1,5 · 1018 kWh; dies entspricht in etwa dem 15.000-fachen des gesamten Primärenergieverbrauchs der Menschheit im Jahre 2006 (1,0 · 1014 kWh/Jahr). Der Lichtenergieeintrag durch die Sonne beträgt pro Jahr etwa 1,1 · 1018 kWh. Diese Strahlungsenergie kann prinzipiell aufgefangen und teilweise in Elektrizität umgewandelt werden, ohne dass Nebenprodukte wie Abgase (beispielsweise Kohlendioxid) entstehen. Der Wellenlängenbereich der auftreffenden elektromagnetischen Strahlung reicht vom kurzwelligen, nicht sichtbaren Ultraviolett (UV) über den sichtbaren Bereich (Licht) bis weit in den langwelligeren infraroten Bereich (Wärmestrahlung) hinein. Bei der Umwandlung wird der photoelektrische Effekt ausgenutzt.

Die Energiewandlung findet mit Hilfe von Solarzellen, die zu so genannten Solarmodulen verbunden werden, in Photovoltaikanlagen statt. Die erzeugte Elektrizität kann entweder vor Ort genutzt, in Akkumulatoren gespeichert oder in Stromnetze eingespeist werden. Bei Einspeisung der Energie in das öffentliche Stromnetz wird die von den Solarzellen erzeugte Gleichspannung von einem Wechselrichter in Wechselspannung umgewandelt. Mitunter wird eine alleinige Energieversorgung mittels Photovoltaik in Inselsystemen realisiert. Um hier kontinuierlich Energie zur Verfügung zu stellen, muss die Energie gespeichert werden. Ein bekanntes Beispiel für akkumulatorgepufferte Inselsysteme sind Parkscheinautomaten.

Die photovoltaische Energiewandlung ist wegen der Herstellungskosten der Solarmodule im Vergleich zu herkömmlichen Kraftwerken deutlich teurer, wobei allerdings große Teile der Folgekosten der konventionellen Energiewandlung nicht in die heutigen Energiepreise mit eingehen. Das stark schwankende Strahlungsangebot erschwert den Einsatz der Photovoltaik. Die Strahlungsenergie schwankt vorhersehbar tages- und jahreszeitlich bedingt, sowie täglich abhängig von der Wetterlage. Beispielsweise kann eine fest installierte Solaranlage in Deutschland im Juli einen gegenüber dem Dezember bis zu fünfmal höheren Ertrag bringen. Sinnvoll einsetzbar ist die photovoltaische Energiewandlung als ein Baustein in einem Energiemix verschiedener Energiewandlungsprozesse. Ohne die Möglichkeit einer wirtschaftlichen Energiespeicherung im großen Maßstab werden hierbei konventionelle Elektrizitätswerke nicht völlig zu ersetzen sein. Das Stromeinspeisungsgesetz und insbesondere das Erneuerbare-Energien-Gesetz haben zu einem Boom bei der Errichtung von Photovoltaikanlagen in Deutschland geführt. So wurde Ende Juni 2005 die Schwelle von 1000 MW installierter elektrischer Nennleistung von Photovoltaikanlagen überschritten, das entspricht einer Verhundertfachung in den letzten zehn Jahren.

Wussten Sie, dass mit der Sonnenenergie, die an einem einzigen Tag die Erde erreicht, der gesamte Energiebedarf der Menschheit 8 Jahre lang gedeckt werden kann? In einer Zahl ausgedrückt, schickt die Sonne täglich 960 Billionen kW Energie zur Erde. Und die können Sie jetzt gratis für die Stromerzeugung nutzen: mit einer Photovoltaikanlage. Fotovoltaik

Einmal installiert, produziert eine Photovoltaikanlage kostenlos Strom – und das mehrere Jahrzehnte lang. Ohne Emissionen und hohe Energieverluste. Denn die Photovoltaikzellen werden bei der Stromgewinnung weder abgenutzt noch verbraucht. Das Schönste: Dies lohnt sich nicht nur finanziell, sondern ist auch praktizierter Umweltschutz, der die Zukunft der kommenden Generation sichern hilft.

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