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EEG – Erneuerbare Energien Gesetz

STANDORT/LEISTUNG

bis zu 30 kWp

31– 100 kWp

100–1000 kWp

Ab 1001 kWp

Freiflächen

31,94 Ct/kWh

31,94 Ct/kWh

31,94 Ct/kWh

31,94 Ct/kWh

Dachflächen

43,01 Ct/kWh

40,91 Ct/kWh

39,58 Ct/kWh

33,00 Ct/kWh

Fassadenbonus

-

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Eigenverbrauch

25,01 Ct/kWh

Stand 2009: Anschlussjahr + 20 volle Kalenderjahre

Das deutsche Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien, in der geläufigen Kurzfassung Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) genannt, soll den Ausbau von Strom- und Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Quellen fördern. Es dient vorrangig dem Klimaschutz und gehört zu einer ganzen Reihe gesetzlicher Maßnahmen, mit denen die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern wie Erdöl, Erdgas oder Kohle verringert werden soll. Das deutsche EEG gilt als Erfolgsgeschichte der Einspeisevergüterung (englisch feed-in tariff) und wurde von 47 Staaten übernommen. Eine vom deutschen Bundestag am 6. Juni 2008 beschlossene novellierte Fassung ist am 1. Januar 2009 in Kraft getreten.

Stromeinspeisungsgesetz (1991)

Vorläufer dieses Gesetzes war das seit 1991 geltende Gesetz über die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das öffentliche Netz (Stromeinspeisungsgesetz vom 7. Dezember 1990 (Bundesgesetzblatt Teil I S. 2633)). Die Einspeisung wurde hervorgehoben, weil Strom aus erneuerbaren Energien – mit Ausnahme von Strom aus Wasserkraft – nur von kleinen Unternehmen erzeugt wurde, denen von den großen Stromerzeugern der Zugang zu dem ihnen gehörenden Verbundnetz verweigert oder stark erschwert wurde. Das Gesetz verpflichtete sie zur Einspeisung in dieses Verbundnetz und sicherte den Erzeugern bestimmte Mindestvergütungen zu. Diese waren zumindest für die Windkraft ungefähr kostendeckend, was zu einem ersten Windkraft-Boom in Deutschland führte. Für Solarstromanlagen waren die Vergütungen freilich noch weit von einer Kostendeckung entfernt.

Erneuerbare-Energien-Gesetz (2000)

Am 1. April 2000 wurde das Stromeinspeisungsgesetz durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz vom 29. März 2000 (BGBl. I S. 305) ersetzt. Dabei wurden die geothermisch erzeugte Energie einbezogen und die Förderung neben einer generellen Absenkung auf kleinere Anlagen konzentriert, um ihren Charakter als Anschubförderung zu erhalten. Es erfuhr zum Jahreswechsel 2003/2004 eine Änderung, in der die Förderung der Photovoltaik nach dem Auslaufen des 100.000-Dächer-Programms angepasst wurde.

Beide Gesetze haben die Stromerzeugung durch erneuerbare Energien in Deutschland entscheidend gefördert.

Erneuerbare-Energien-Gesetz (2004)

Die novellierte Fassung des EEG vom 21. Juli 2004 (BGBl. I S. 1918) ist am 1. August 2004 in Kraft getreten. Vorausgegangen war eine Einigung im Vermittlungsausschuss, bei der die Union eine Reduzierung der Förderung von Windkraftanlagen erreichte. Wesentliche Punkte der novellierten Fassung betreffen die Höhe der Fördersätze sowie die bessere juristische Stellung der Betreiber von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien gegenüber den örtlichen Netzbetreibern (u. a. Wegfall der Vertragspflicht).

Erneuerbare-Energien-Gesetz (2009)

Eine erneute Novellierung 2008 (BGBl. I S. 2074) gründete sich auf der Zielsetzung den Anteil erneuerbarer Energien bis 2020 auf einen Anteil zwischen 25 % und 30 % zu erhöhen. Das neue EEG 2009 bezieht sich nur auf den Strombereich. Ein weiteres Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (EEWärmeG 2008 – BGBl. I S. 1658) bezweckt die Erhöhung des Anteils Erneuerbarer Energien für die Wärmeerzeugung auf 14 % bis 2020.

Die Novelle 2009 behält die Grundstrukturen des EEG 2004 bei, enthält allerdings zahlreiche Detailänderungen. So müssen z.B. Betreiber den Standort und die Leistung ihrer Solaranlage an die Bundesnetzagentur melden.

Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vom 21. Juli 2004 werden Stromnetzbetreiber verpflichtet, Strom aus erneuerbaren Energien vorrangig abzunehmen und dafür einen festgelegten Preis zu zahlen.

Die Einspeisevergütung für PV-Anlagen, welche 2009 in Betrieb gehen, beträgt bei einer Dachanlage bis 30 kWp 0,4301 € pro kWh garantiert auf 20 Jahre.
Verkaufen sie ihren produzierten Strom und finanzieren sie damit ihre Investition – zum Null-Tarif.


Mit dem Inkrafttreten des EEG hat sich der gewünschte Boom bei der Errichtung von Neuanlagen eingestellt. Insgesamt wurden 2006 in Deutschland laut dem Bundesumweltministerium Solaranlagen mit einer Gesamtleistung von 950 MW installiert. Nirgends in der Welt wurden damit so viele Solarstromanlagen ans Netz genommen wie in Deutschland.

Ziel der Bundesregierung ist es, den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung bis 2010 auf mindestens 12,5 % und bis 2020 auf mindestens 20 % zu steigern. Bis 2050 soll etwa die Hälfte des gesamten Energiebedarfs in Deutschland aus erneuerbaren Energien gedeckt werden.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Erneuerbare-Energien-Gesetz

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