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Nach einem langen, politischen Gerangel hat der Gesetzgeber nun endlich eine Entscheidung über die Novellierung des Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) getroffen. Das EEG garantiert für jede Kilowattstunde Strom, die von einer Solarstromanlage aus ins allgemeine Stromnetz eingespeist wird, eine Vergütung. Dass diese Vergütung nach und nach gesenkt werden soll, stand schon lange fest. In den letzten Monate allerdings geriet die Politik in einen langwierigen Streit über das Wann und Wie der Degression. Das Inkrafttreten der neuen Regelung wurde mehrfach verschoben. Als sich der Bundestag dann schließlich für eine Senkung um 16% zum 1. Juli entschlossen hatte, stellte sich der Bundesrat quer. Dieser forderte eine Degression von nur 10%. Da eine Einigung nicht in  Sicht war, wurde der Vermittlungsausschuss eingeschaltet. Dieser kam am 6. Juli endlich zu einem Ergebnis: Die Senkung der Einspeisevergütung wird in zwei Schritte gestaffelt. Rückwirkend zum 1. Juli wird eine Degression von 13% für Dachanlagen durchgesetzt. Zum 1. Oktober sollen die restlichen 3% weggekürzt werden.

Rückblickend wird deutlich: Das Theater um die Einspeisevergütung ist zur Farce geworden. Eine Verzögerung der Absenkung um 16% um 3 Monate ist keine nennenswerte Verbesserung. Die zusätzlich Runde, die die Beschlüsse durch den Vermittlungsausschluss gedreht haben, wirkt dadurch überflüssig.

Das rückwirkende Inkrafttreten schafft zahlreiche Komplikationen. Verträge müssen nun geändert, Berechnungen neu erstellt werden.

Bei der 2-Stufen-Regelung ist der Run auf Solarprodukte vorprogrammiert. Denn jeder wird sich nun die höhere Einspeisevergütung sichern wollen. Dadurch wird vor allem eines schwieriger: Die rechtzeitige Abwicklung. In der Solarbranche werden Lieferengpässe befürchtet, die die Inbetriebnahme von Solarstromanlagen bis nach dem 1. Oktober hinauszögern könnten.

Auch der zusätzliche Verwaltungsaufwand, der für das 2-Stufen-System notwendig ist, ist für die kurze Zeitspanne von 3 Monaten kaum zu rechtfertigen.

Letztlich ist es kontraproduktiv, der Solarbranche, die zu den stärksten und wachstumskräftigsten Industriezweigen Deutschlands zählt, Steine in den Weg zu legen.

Denn das lange Gerangel hat zu einer starken Planungs- und Entscheidungsunsicherheit geführt. Anbieter können mit unklaren Zahlen keine eindeutigen Prognosen erstellen, Kunden wollen daher nicht kaufen. Trotzdem ist Solar für Investoren und Privatkunden noch ein lukratives Geschäft. Doch mit den willkürlichen, nicht planbaren Kürzungen gräbt die Regierung der Industrie das Wasser ab.

Bessere Förderung des Eigenverbrauchs von Solarstrom bietet neue Marktchancen

Die Selbstnutzung von Sonnenstrom wird durch die Veränderungen im Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) für viele Kunden des Elektrohandwerks eine lohnende Sache. Während sich bei der technischen Umsetzung wenig ändert, wird die Kundenberatung und das Thema Kalkulation und Steuern komplexer.

Der Eigenverbrauch von Solarstrom wird in Zukunft noch besser gestellt und sich daher für viele Sonnenstrom- Produzenten mit eigenem Stromverbrauch rechnen. Das Elektrohandwerk sollte bei der Kundenberatung die komplexen Zusammenhänge von Förderung und steuerliche Aspekten vermitteln können.

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Einspeisevergütung für Solarstromanlagen im Jahr 2010

Mit Wirkung vom 01.01.2010 wurden die Sätze des Erneuerbaren Energiegesetzes (EEG) erneut gesenkt. Die nun aktuelle Vergütung entnehmen Sie der untenstehenden Tabelle:

EEG 2010 Dachanlage Freilandanlage Selbstnutzanlage
bis       30 kWp 0,3914 € 0,2843 € 0,2276 €
bis     100 kWp 0,3723 € 0,2843 € - €
über   100 kWp 0,3523 € 0,2843 € - €
über 1000 kWp 0,2937 € 0,2843 € - €


EEG – Erneuerbare Energien Gesetz

STANDORT/LEISTUNG

bis zu 30 kWp

31– 100 kWp

100–1000 kWp

Ab 1001 kWp

Freiflächen

31,94 Ct/kWh

31,94 Ct/kWh

31,94 Ct/kWh

31,94 Ct/kWh

Dachflächen

43,01 Ct/kWh

40,91 Ct/kWh

39,58 Ct/kWh

33,00 Ct/kWh

Fassadenbonus

-

-

-

-

Eigenverbrauch

25,01 Ct/kWh

Stand 2009: Anschlussjahr + 20 volle Kalenderjahre

Das deutsche Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien, in der geläufigen Kurzfassung Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) genannt, soll den Ausbau von Strom- und Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Quellen fördern. Es dient vorrangig dem Klimaschutz und gehört zu einer ganzen Reihe gesetzlicher Maßnahmen, mit denen die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern wie Erdöl, Erdgas oder Kohle verringert werden soll. Das deutsche EEG gilt als Erfolgsgeschichte der Einspeisevergüterung (englisch feed-in tariff) und wurde von 47 Staaten übernommen. Eine vom deutschen Bundestag am 6. Juni 2008 beschlossene novellierte Fassung ist am 1. Januar 2009 in Kraft getreten.

Stromeinspeisungsgesetz (1991)

Vorläufer dieses Gesetzes war das seit 1991 geltende Gesetz über die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das öffentliche Netz (Stromeinspeisungsgesetz vom 7. Dezember 1990 (Bundesgesetzblatt Teil I S. 2633)). Die Einspeisung wurde hervorgehoben, weil Strom aus erneuerbaren Energien – mit Ausnahme von Strom aus Wasserkraft – nur von kleinen Unternehmen erzeugt wurde, denen von den großen Stromerzeugern der Zugang zu dem ihnen gehörenden Verbundnetz verweigert oder stark erschwert wurde. Das Gesetz verpflichtete sie zur Einspeisung in dieses Verbundnetz und sicherte den Erzeugern bestimmte Mindestvergütungen zu. Diese waren zumindest für die Windkraft ungefähr kostendeckend, was zu einem ersten Windkraft-Boom in Deutschland führte. Für Solarstromanlagen waren die Vergütungen freilich noch weit von einer Kostendeckung entfernt.

Erneuerbare-Energien-Gesetz (2000)

Am 1. April 2000 wurde das Stromeinspeisungsgesetz durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz vom 29. März 2000 (BGBl. I S. 305) ersetzt. Dabei wurden die geothermisch erzeugte Energie einbezogen und die Förderung neben einer generellen Absenkung auf kleinere Anlagen konzentriert, um ihren Charakter als Anschubförderung zu erhalten. Es erfuhr zum Jahreswechsel 2003/2004 eine Änderung, in der die Förderung der Photovoltaik nach dem Auslaufen des 100.000-Dächer-Programms angepasst wurde.

Beide Gesetze haben die Stromerzeugung durch erneuerbare Energien in Deutschland entscheidend gefördert.

Erneuerbare-Energien-Gesetz (2004)

Die novellierte Fassung des EEG vom 21. Juli 2004 (BGBl. I S. 1918) ist am 1. August 2004 in Kraft getreten. Vorausgegangen war eine Einigung im Vermittlungsausschuss, bei der die Union eine Reduzierung der Förderung von Windkraftanlagen erreichte. Wesentliche Punkte der novellierten Fassung betreffen die Höhe der Fördersätze sowie die bessere juristische Stellung der Betreiber von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien gegenüber den örtlichen Netzbetreibern (u. a. Wegfall der Vertragspflicht).

Erneuerbare-Energien-Gesetz (2009)

Eine erneute Novellierung 2008 (BGBl. I S. 2074) gründete sich auf der Zielsetzung den Anteil erneuerbarer Energien bis 2020 auf einen Anteil zwischen 25 % und 30 % zu erhöhen. Das neue EEG 2009 bezieht sich nur auf den Strombereich. Ein weiteres Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (EEWärmeG 2008 – BGBl. I S. 1658) bezweckt die Erhöhung des Anteils Erneuerbarer Energien für die Wärmeerzeugung auf 14 % bis 2020.

Die Novelle 2009 behält die Grundstrukturen des EEG 2004 bei, enthält allerdings zahlreiche Detailänderungen. So müssen z.B. Betreiber den Standort und die Leistung ihrer Solaranlage an die Bundesnetzagentur melden.

Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vom 21. Juli 2004 werden Stromnetzbetreiber verpflichtet, Strom aus erneuerbaren Energien vorrangig abzunehmen und dafür einen festgelegten Preis zu zahlen.

Die Einspeisevergütung für PV-Anlagen, welche 2009 in Betrieb gehen, beträgt bei einer Dachanlage bis 30 kWp 0,4301 € pro kWh garantiert auf 20 Jahre.
Verkaufen sie ihren produzierten Strom und finanzieren sie damit ihre Investition – zum Null-Tarif.


Mit dem Inkrafttreten des EEG hat sich der gewünschte Boom bei der Errichtung von Neuanlagen eingestellt. Insgesamt wurden 2006 in Deutschland laut dem Bundesumweltministerium Solaranlagen mit einer Gesamtleistung von 950 MW installiert. Nirgends in der Welt wurden damit so viele Solarstromanlagen ans Netz genommen wie in Deutschland.

Ziel der Bundesregierung ist es, den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung bis 2010 auf mindestens 12,5 % und bis 2020 auf mindestens 20 % zu steigern. Bis 2050 soll etwa die Hälfte des gesamten Energiebedarfs in Deutschland aus erneuerbaren Energien gedeckt werden.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Erneuerbare-Energien-Gesetz


Garantierte Einträge – 20 Jahre lang

Wer in eine Photovoltaikanlage investiert, kann sicher sein, dass sich diese Investition auszahlt. Denn der Einsatz der umweltfreundlichen Anlagen wird gesetzlich gefördert.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) legt fest, dass die Einspeisevergütungen durch die Netzbetreiber garantiert 20 Jahre lang fließen – und zwar unabhängig von Regierungswechseln oder europäischen Regelungen. Diese Förderung macht den Einstieg in die solare Stromerzeugung besonders interessant, da Sie mit diesen Einnahmen fest rechnen können.

Die Solarstromgewinnung wird unabhängig von Ihrem privaten Stromverbrauch berechnet. Der Gewinn ist bereits eingebaut, da die Vergütung für Ihren eingespeisten Solarstrom viel höher ist als der Strompreis, der Ihnen als Stromverbraucher von Ihrem Netzbetreiber berechnet wird.

Deutschland ist ein Sonnenland. Die Sonneneinstrahlung ist so hoch, dass sich Solaranlagen schnell rentieren.

Eine 5 kWp-Anlage erzeugt pro Jahr, je nach Standort und Sonnenstunden, 4.500 bis 5.600 kWh Strom.

Bei klarem Himmel steht die höchste Leistung zur Verfügung.

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