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Nach einem langen politischen Entscheidungsprozess stehen nun die neuen Vergütungssätze für Netzeinspeisung und Eigenverbrauch von Solarstrom fest. Anbieter und Kunden können jetzt wieder verbindlich planen. Denn auch mit den Degressionen bleibt Photovoltaik eine lukrative Investition.

Generell gilt: Der Vergütungssatz, der zum Zeitpunkt des Netzanschlusses feststeht, ist auf die nächsten 20 Jahre fixiert. Es bietet sich daher an, die Entscheidung für Solar vor den anstehenden Kürzungen zu fällen und sich die vergleichsweise höhere Einspeisevergütung zu sichern.

Wer in der ersten Jahreshälfte 2010 mit einer Anlage bis zu 30 kW Leistung ans Netz gegangen ist, hat nach wie vor Anspruch auf 39,14 Cent pro Kilowattstunde eingespeisten Stroms. Der erste Degressionsschritt trat zum 01.07 in Kraft. Bei einer Senkung um 13% erhalten frisch gebackene Solaranbieter nun 34,05 Cent. Dieser Satz gilt für alle, die nach dem 01.07. ihre Solarstromanlage in Betrieb genommen haben. Der zweite Degressionsschritt um 3% steht zum 01.10. an. Alle, deren Netzanschluss danach erfolgt, bekommen 33,03 Cent.

Auch bei der Eigenverbrauchsvergütung gibt es Änderungen. Für Anlangen bis zu 30 kW gilt ab dem 01.07: Wer bis zu 30% des Stroms selber nutzt, erhält 17,67 Cent pro Kilowattstunde, bei über 30% sind es sogar 22,05 Cent. Ab dem 01.10. sinken die Sätze auf 16,65 Cent bzw. auf 21,03 Cent. Verbraucher sparen dadurch nicht nur Stromkosten von durchschnittlich 20 Cent pro Kilowattstunde sondern erleben durch die Vergütung einen finanziellen Vorteil.

Die oben genannten Sätze beziehen sich auf Eigenheimanlagen, die in der Regel unter 30 kW Leistung liegen. Das Vergütungssystem setzt sich für größere Anlagen fort. (http://de.wikipedia.org/wiki/Erneuerbare-Energien-Gesetz)

Das Aufstreben der Solarbranche hat zu der Entwicklung zahlreicher neuer Dienstleistungssektoren geführt. Für Kunden, die ihr Haus mit einer Solarstromanlage ausstatten möchten, ist es oft schwierig, aus dem Angebotsdschungel den für sie passenden Dienstleister auszuwählen. Am häufigsten stellt sich die Frage nach dem Unterschied zwischen Konzeptanbieter und Solarteur. Die gemeinläufige Abgrenzung besteht darin, dass Solarteure sich als Handwerker verstehen, die in erster Linie für den Aufbau der Anlage zuständig sein. Bei Solarteuren werden nur Leistungen bis einschließlich Installation des Wechselrichters erbracht. Für die Nachbetreuung der Kunden, zum Beispiel im Bezug auf Steuer- oder Versicherungsfragen, ist der Solarteur nicht mehr zuständig. Konzeptanbieter hingegen fassen ihr Angebot weiter. Sie verkaufen komplette Solarprodukte, bei denen von der Erstberatung über Steuer-, Versicherungs- und Unternehmensberatung bis hin zum Aufbau und Anschluss der Anlage alles inklusive ist. Der Preis für diese Leistungen ist im Gesamtkonzept inbegriffen. Der Konzeptanbieter erscheint dadurch im ersten Moment teurer als der Solarteur. Allerdings ist dabei zu beachten: Wenn die Leistungen, die der Konzeptanbieter als Komplettpaket anbietet, bei unterschiedlichen Dienstleistern einzeln eingekauft werden, übersteigt die Gesamtsumme den Preis des Konzeptanbieters bei Weitem.  Trotz dieser ersten Erläuterung bleibt die Differenzierung zwischen Konzeptanbieter und Solarteur schwammig. Unter anderem auch deswegen, weil sich die Leistungen teilweise überschneiden.

Dieser Artikel schafft Abhilfe und schlüsselt mit Hilfe einer Tabelle (s.u.) detailliert auf, wer was zu bieten hat. Bis zur Inbetriebnahme einer Solarstromanlage müssen 22 Punkte beachtet und Hürden genommen werden. Ein Konzeptgeber übernimmt alle 22 Aufgaben, ein Solarteur lediglich 10. Den Rest muss der Kunde selber händeln.

Die 12 Schritte, die der Kunde selber übernehmen muss, wenn er sich für einen Solarteur entscheidet, sind sehr zeitintensiv und ohne entsprechende Expertise oft nur äußert schwer zu bewältigen. Damit Kunden einschätzen können, was auf sie an Eigenleistung zukommt, wenn sie sich für einen Solarteur entscheiden, werden die 12 Punkte hier erläutert.

Schwierigkeiten können schon direkt zu Anfang bei der Erfassung der Dachdaten auftreten. Die Dachdaten dienen einer ersten Einschätzung, ob eine Solarstromanlage auf dem eigenen Dach grundsätzlich möglich ist. Solarteure verzichten auf diesen Schritt. Der Kunde muss sein Dach selber einschätzen können. Sonst verliert er wertvolle Zeit, indem er den Stein für seine Solarstromanlage ins Rollen bringt und diese am Ende vielleicht gar nicht zu verwirklichen ist. Die Entscheidung für oder gegen eine Solarstromanlage hängt auch von den ersten Prognosen ab, die anhand der Dachdaten erstellt werden können. Bei der Wahl eines Solarteurs muss der Kunde selber in der Lage sein, eine Rentabilitätsauswertung zu erstellen, erste steuerliche Betrachtungen mit einzubeziehen, eine Eigennutzdarstellung zu erarbeiten, eine Kreditvorschau zu machen und eine Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben vorzunehmen. Nur dann wird deutlich, ob sich Solar lohnt oder nicht. Auch im Bezug auf Beratungsdienstleistungen ist das Angebot von Solarteuren eher lückenhaft. Mit einer Solarstromanlage erhält der Kunde Unternehmerstatus – schließlich verkauft er ja seinen Strom. Die kaufmännischen, steuerrechtlichen, versicherungs- und unternehmensbezogenen Implikationen muss der Kunde des Solarteurs selber recherchieren. Auch bei der Finanzierungsfrage steht der Kunde allein da. Er muss sich selber eine geeignete Bank suchen, die entsprechenden Unterlagen einwandfrei zusammenstellen, die Bank von der Solaridee überzeugen und den besten Zins verhandeln.

Darüber hinaus übersteigt die Entwicklung von eventuell notwendigen Sonderlösungen bei der Montage der Photovoltaikanlage den Leistungsrahmen von Solarteueren. Geeignete Techniker oder Handwerker muss sich der Kunde selber suchen, um Probleme, die nur indirekt mit der Solaranlage zu tun haben, zu lösen. Natürlich entstehen dabei auch Mehrkosten, denn Eventualitäten sind in den Verträgen mit Solarteuren nicht abgedeckt.

Zu diesen Sonderlösungen können beispielsweise Dacharbeiten gehören. Denn häufig bietet es sich bei der Montage der Photovoltaikanlage an, gleichzeitig Baumaßnahmen am Dach durchzuführen. Die Koordination der verschiedenen Handwerker untereinander liegt dann beim Kunden. Dachdecker- und Dachsanierungsunternehmen muss er selber wählen und beauftragen. Dabei können sich Kosten schnell läppern. Vor allem, wenn der Kunde sich der Kniffe, mit denen man Bauvorhaben rund um die Photovoltaik ausgeklügelt finanzieren und günstiger verhandeln kann, nicht bewusst ist.

Durch eine Solarstromanlage erhält der Kunde zwar viele Vorteile, muss aber auch einige Pflichten tragen. Mit der Inbetriebnahme sind die Prozesse rund um Solar also noch nicht am Ende. Der Unternehmerstatus bringt regelmäßige Erklärungen an das Finanzamt mit sich. Auch die Steuererklärung muss anders erstellt werden als bisher. Selbst bei bester Recherche ist eine ausführliche Steuerberatung in den meisten Fällen unumgänglich. Somit muss der Kunde erstens einen Steuerberater suchen, der auf Solar spezialisiert ist und diesen zweitens selbst bezahlen. Bei Konzeptanbietern sind steuerliche Beratungsdienstleistungen hingegen im gesamten Leistungspaket inbegriffen.

Die folgende Tabelle stellt die einzelnen Prozessschritte dar:

Leistung Konzeptgeber Solarteur
1. Aktive Datenerfassung X
2. Erste Prognosen X
3. Technische Beratung X X
4. Kaufmännische Beratung X
5. Versicherungsberatung X
6. Unternehmensberatung X
7. Steuerberatung X
8. Finanzierung X
9. Bankenunabhängigkeit bieten X
10. Auswahl aus verschiedenen Banken bieten X
11. Gute Bankkontakte gewährleisten X X
12. Projektierung X X
13. Technische Auswertung des Dachs X
14. Sonderlösung entwickeln X
15. Angebotserstellung X X
16. Montage X X
17. Baudienstleistungen X
18. Anmeldung beim Energieversorgungsunternehmen X X
19. Anmeldung beim Netzbetreiber X X
20. Anmeldung beim Gewerbeamt X X
21. Steuerseminar X
22. All-inclusive Preis für die Leistungen 1-22 X

Siehe auch: “Mehr PV-Markt durch Selbstnutzanlagen” (als PDF Datei)PDF Datei: Konzeptanbieter und Solarteur – ein Vergleich

Das Neuruppiner Sonnenufer wird zur Solarmeile. Die Ever Energy Group errichtet dort in Kooperation mit der Firma Prima Solar neue Einfamilien- und Doppelhäuser. Sowohl die Dächer als auch die zum Haus gehörigen Carports sind mit Photovoltaikanlagen ausgestattet.

Dank Solar muss die Idee vom eigenen Haus kein Traum bleiben. Denn laut Erneuerbare Energien Gesetz muss für jede Kilowattstunde Strom, die von einer Solaranlage aus ins öffentliche Stromnetz eingespeist wird, eine so genannte Einspeisevergütung ausgezahlt werden. Diese Einspeisevergütung ist fixiert und auf die nächsten zwei Jahrzehnte nach Vertragsabschluss staatlich garantiert. Die Ever Energy Group hat darauf gründend ein optimales Solarkonzept entwickelt. Im Rahmen des Konzeptes wird das Haus mit der Vergütung anteilig mitfinanziert. Dadurch sinken die monatlichen Finanzierungsraten. Mit der Ever Energy Group können die Häuser am Sonnenufer ab 460 Euro monatlich einfach finanziert werden. In den meisten Fällen unterschreitet das die durchschnittlichen Miet- oder Finanzierungskosten für vergleichbare Objekte.

Doch die Neuruppiner Solarhäuser verfügen noch über zahlreiche weitere Vorteile. Hausbesitzer sind nicht nur miet-, sondern auch energiekostenunabhängig. Bei den stetig steigenden Stromkosten ist die Ersparnis ernorm. Die Neuruppiner Häuser sind mit einem Fernwärmeanschluss ausgestattet. Also entstehen beim Heizen keine Gas- und Ölkosten.

Das Solarcarport bietet zusätzlichen Wohnkomfort. Hier kann das Familienauto vor Sonne, Regen und Schnee geschützt geparkt werden. Wer sich ein Elektroauto wünscht, hat die eigene Zapfsäule gleich vor der Haustür.  

Die Solarhäuser bieten darüber hinaus eine sichere Altervorsorge. Die Ersparnisse der Nebenkosten können anderweitig gewinnbringend investiert werden, so dass auch Vermögen langfristig planbar wird. 

Selbst steuerrechtlich bringt das Solarhaus Vorteile. Denn wer seinen Solarstrom für die Einspeisevergütung verkauft, gewinnt den Unternehmerstatus. Die Ever Energy Group hilft dabei, diese Vorzüge optimal zu nutzen.

Die Traumhäuser am Sonnenufer sind perfekt ausgestattet. Mit 104 m² Wohnfläche bieten sie auf 2 Stockwerken eine großzügige Raumaufteilung. Im Erdgeschoss befinden sich ein weiträumiges Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche, Diele, Bad mit Dusch und WC und ein Abstellraum für zusätzlichen Stauraum. Das Obergeschoss ist ausgestattet mit 2 Kinderzimmern sowie einem weiteren Badezimmer mit Wanne und WC und einem zweiten Abstellraum.

Urban und doch idyllisch stehen die Häuser mit perfekten Anbindungen in alle Himmelrichtungen direkt am Ruppinersee. Die Infrastruktur bietet vom Kindergarten über Einkaufsmöglichkeiten bis hin zu Arztpraxen jeden Wohnkomfort. Naturnah in herrlicher Landschaft liegt der Ruppiner See gleich um die Ecke. Die Umgebung bietet vielfältige Freizeitmöglichkeiten wie zum Beispiel Bootstouren. 

Gedacht sind die neuen Häuser für Privatpersonen. Doch auch für Investoren sind die Solarhäuser interessant. Da die monatliche Tilgungsrate dank Einspeisevergütung so gering wird, dass sie die Mietkosten für ein vergleichbares Objekt unterbietet, entstehen für den Investor durch seine Mieteinnahmen Überschüsse.

Dank des Erneuerbare Energien Gesetzes ist Solar auf dem Vormarsch. Das Gesetz schreibt vor, dass für jede Kilowattstunde Strom, die von einer Photovoltaikanlage aus ins allgemeine Stromnetz eingespeist wird, eine staatlich garantierte Einspeisevergütung gezahlt werden muss. Diese Vergütung entspricht oft den Finanzierungskosten für Solaranlagen. Damit werden Solarprodukte also stark subventioniert – und für den Käufer dadurch manchmal sogar kostenlos.

Solarcarports gehören zu diesen Produkten, die sich einfach selbst finanzieren. Ein Carport ist ein Autounterstand, dessen Dach mit Photovoltaikmodulen ausgestattet ist. Das Carport ist somit die kostenfreie und elegantere Alternative zur Garage. Mit dem Carport ist das Auto ganzjährig vor Wind uns Wetter geschützt. Im Sommer steht es im Schatten, während die Solarmodule die Sonneneinstrahlung, die sonst den Autoinnenraum ins Unerträgliche erhitzt, in grüne Energie umwandeln.

Das Carport bietet über diesen Komfort hinaus noch viele weitere Vorteile: Sobald es sich selber abbezahlt hat, kann der Strombedarf des Wohnhauses mit der generierten Energie teilweise abgedeckt werden. Für den Kunden bedeutet dies eine partielle Energiekostenunabhängigkeit.

Darüber hinaus ist das Carport ein zukunftsträchtiges Investment. Nicht nur in der Energiebranche, sondern auch in der Fahrzeugindustrie findet ein Umdenken zu grünen Produkten statt. Emissionsfreie Elektroautos werden sich in absehbarer Zukunft auf dem Markt durchsetzen und erschwinglich werden. Wer ein Solarcarport besitzt, hat dann die eigene Zapfsäule direkt vor der Haustür.  

Carports sind perfekt für Eigenheimbesitzer, deren Dach nicht für eine Solarstromanlage geeignet ist, die aber dennoch vom Solarboom profitieren wollen. Aber auch für Dachanlagenbesitzer ist das Carport eine sinnvolle Ergänzung.

Das Carport kostet dabei gerade mal den organisatorischen Aufwand. Für Kunden im Alleingang kann dieser Preis dennoch hoch sein. Denn das Carport will konzipiert, projektiert und montiert werden. Darüber hinaus muss die Finanzierung mit der entsprechenden Bank geklärt werden. Zudem besteht Anmeldebedarf bei Energieversorgen, Netzbetreibern und Gewerbeämtern.

Konzeptgeber sind darauf spezialisiert, in diesen Fragen zu unterstützen. Die Kosten für ihre Leistungen werden bei klug durchdachten Konzepten durch das Solarcarport selbst abgedeckt.

Zu Hause ist´s am schönsten. In dieser Volksweisheit steckt offenbar viel Wahres, denn der Wunsch nach dem eigenen Traumhaus unter Deutschen ist, gerade zu Zeiten der Krise, weitverbreitet und intensiv.

Laut einer Studie von SOEP (http://de.statista.com/statistik/diagramm/studie/108144/

umfrage/wichtigkeit%3A-ein-eigenes-haus-haben/) gaben knapp 50% aller Befragten an, dass es ihnen wichtig oder sehr wichtig ist, ein eigenes Haus zu bauen. TNS Infratest  (http://de.statista.com/statistik/daten/studie/837/umfrage/sparmotive/)zufolge sparen ganze 46% der sehr jungen Menschen zwischen 17 und 27 Jahren bereits auf ein eigenes Haus. Die Vorteile von Wohneigentum sind den Deutschen ganz klar. 80% sehen die Vorzüge gleichermaßen in der Unabhängigkeit von Vermietern, in der sicheren Altersvorsorge und der langfristigen Ersparnis von Mietkosten. 

Trotzdem gaben aber 46% aller Befragten an, nicht über eigenes Wohneigentum zu verfügen. Wie kann das sein? Die Antwort liegt schnell auf der Hand: Kaum jemand ist in der Lage, sich ein eigenes Haus zu leisten. Je nach Region müsste das durchschnittliche Einkommen 60% oder sogar 90% höher sein, um ein Haus finanzieren zu können.

Für viele scheint damit erstmal ein Traum zu platzen.

Dabei gibt es einen einfachen, sicheren und vor allem günstigen Ausweg: Das Solarhaus.

Solarhäuser bieten jeden Wohnkomfort eines konventionellen Hauses und verfügen zusätzlich noch über eine Dachphotovoltaikanlage und auf Wunsch sogar über ein Solarcarport. Damit haben Solarhäuser viel mehr zu bieten als konventionelle Bauten. Gleichzeitig können sie günstiger finanziert werden, da sie staatlich subventioniert werden. Seit der Einführung der Erneuerbare Energien Gesetzes muss für jede Kilowattstunde Strom, die von einer Solaranlage ins öffentliche Stromnetz eingespeist wird, eine so genannte Einspeisevergütung ausgezahlt werden. Diese Einspeisevergütung ist fix und auf die nächsten 20 Jahre nach Vertragsabschluss staatlich garantiert. Konzeptgeber klügeln aus, wie mit der Vergütung das Haus anteilig am besten mitfinanziert werden kann. Dadurch sinken die monatlichen Finanzierungsraten. Mit einem guten Konzeptgeber können selbst Häuser in Toplage ab 460 Euro monatlich einfach finanziert werden. In den meisten Fällen unterschreitet das die durchschnittlichen Miet- oder Finanzierungskosten für vergleichbare Objekte.

Doch Solarhäuser verfügen noch über zahlreiche weitere Vorteile. Hausbesitzer sind nicht nur miet-, sondern auch energiekostenunabhängig. Bei den stetig steigenden Stromkosten ist die Ersparnis ernorm. Sogar auf Heizkosten kann in Zukunft verzichtet werden, da Solarhäuser in der Regel mit Wärmepumpen ausgestattet sind.

Damit bieten Solarhäuser eine sichere Altervorsorge. Die Ersparnisse können anderweitig gewinnbringend investiert werden, so dass auch Vermögen langfristig planbar wird.  

Selbst steuerrechtlich bringt das Solarhaus Vorteile. Denn wer seinen Solarstrom für die Einspeisevergütung verkauft, gewinnt den Unternehmerstatus. Konzeptgeber helfen dabei, die Vorzüge optimal zu nutzen.

Gedacht sind die neuen Häuser für Privatpersonen. Doch auch für Investoren sind die Solarhäuser interessant. Da die monatliche Tilgungsrate dank Einspeisevergütung so gering wird, dass sie die Mietkosten für ein vergleichbares Objekt unterbietet, entstehen für den Investor durch seine Mieteinnahmen Überschüsse.  

Der Wunsch nach dem eigenen Traumhaus ist also nicht nur erfüllbar, sondern macht darüber hinaus wahr, was viele nicht zu träumen gewagt hätten.    

 

 

Nach einem langen, politischen Gerangel hat der Gesetzgeber nun endlich eine Entscheidung über die Novellierung des Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) getroffen. Das EEG garantiert für jede Kilowattstunde Strom, die von einer Solarstromanlage aus ins allgemeine Stromnetz eingespeist wird, eine Vergütung. Dass diese Vergütung nach und nach gesenkt werden soll, stand schon lange fest. In den letzten Monate allerdings geriet die Politik in einen langwierigen Streit über das Wann und Wie der Degression. Das Inkrafttreten der neuen Regelung wurde mehrfach verschoben. Als sich der Bundestag dann schließlich für eine Senkung um 16% zum 1. Juli entschlossen hatte, stellte sich der Bundesrat quer. Dieser forderte eine Degression von nur 10%. Da eine Einigung nicht in  Sicht war, wurde der Vermittlungsausschuss eingeschaltet. Dieser kam am 6. Juli endlich zu einem Ergebnis: Die Senkung der Einspeisevergütung wird in zwei Schritte gestaffelt. Rückwirkend zum 1. Juli wird eine Degression von 13% für Dachanlagen durchgesetzt. Zum 1. Oktober sollen die restlichen 3% weggekürzt werden.

Rückblickend wird deutlich: Das Theater um die Einspeisevergütung ist zur Farce geworden. Eine Verzögerung der Absenkung um 16% um 3 Monate ist keine nennenswerte Verbesserung. Die zusätzlich Runde, die die Beschlüsse durch den Vermittlungsausschluss gedreht haben, wirkt dadurch überflüssig.

Das rückwirkende Inkrafttreten schafft zahlreiche Komplikationen. Verträge müssen nun geändert, Berechnungen neu erstellt werden.

Bei der 2-Stufen-Regelung ist der Run auf Solarprodukte vorprogrammiert. Denn jeder wird sich nun die höhere Einspeisevergütung sichern wollen. Dadurch wird vor allem eines schwieriger: Die rechtzeitige Abwicklung. In der Solarbranche werden Lieferengpässe befürchtet, die die Inbetriebnahme von Solarstromanlagen bis nach dem 1. Oktober hinauszögern könnten.

Auch der zusätzliche Verwaltungsaufwand, der für das 2-Stufen-System notwendig ist, ist für die kurze Zeitspanne von 3 Monaten kaum zu rechtfertigen.

Letztlich ist es kontraproduktiv, der Solarbranche, die zu den stärksten und wachstumskräftigsten Industriezweigen Deutschlands zählt, Steine in den Weg zu legen.

Denn das lange Gerangel hat zu einer starken Planungs- und Entscheidungsunsicherheit geführt. Anbieter können mit unklaren Zahlen keine eindeutigen Prognosen erstellen, Kunden wollen daher nicht kaufen. Trotzdem ist Solar für Investoren und Privatkunden noch ein lukratives Geschäft. Doch mit den willkürlichen, nicht planbaren Kürzungen gräbt die Regierung der Industrie das Wasser ab.

Die Solarbranche steckt in der Krise. Seit nunmehr Monaten kann in der Politik keine Einigung über die Absenkung der Einspeisevergütung erzielt werden. Die Unentschlossenheit der Politiker führt zu ständigen Richtungsänderungen. Aktuell ist die Verwirrung groß. Ein endgültiger Beschluss zum Wie und Wann der Degression wird immer weiter hinausgezögert. Für Solarteure und Unternehmen ist es ohne konkrete Zahlen unmöglich, ihr Geschäft zu kalkulieren. Auch Hersteller und Lieferanten orientieren sich am Marktgeschehen und weichen wegen der fehlenden Planbarkeit in Deutschland auf alternative Märkte aus. Die wachsende Unsicherheit drängt die Kunden letztlich in eine abwartende Haltung. Der Markt kommt zu Erliegen.  

Ist auf politische Zusagen überhaupt noch Verlass? 

 

Eine jährliche Degression der Einspeisevergütung für Solarenergie ist seit der Einführung des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) im Jahr 2000 in den gesetzlichen Regelungen verankert. Seit 2002 wird der Vergütungssatz somit jährlich um einen weit im Vorfeld festgelegten Prozentsatz abgesenkt. Durch die konkreten Daten ist die Solarbranche in der Lage, vorausschauend zu kalkulieren. Die Unternehmen können sich den Senkungen anpassen und dennoch lukrativ wirtschaften.

2010 wird der regelmäßige Turnus gründlich auf den Kopf gestellt. Der Bund gerät in harsche Kritik: Die Einspeisevergütung sei von Anfang an viel zu hoch gewesen. Vor allem Verbraucherschützer warnen: Die Leistungen, die der Netzbetreiber an private Solarunternehmer zahlen muss, werden auf die Nutzer konventionellen Stroms umgeschlagen. Der unerwartet hohe Bauboom, der auf die Einführung des EEG folgte, verantwortet an anderer Stelle einen Anstieg der Stromkosten.

Bereits im Januar plant der Bund deswegen einen Degressionssprung. Eine Senkung von 16% soll ab April 2010 durchgesetzt werden. In den darauf folgenden Wochen wird das Inkrafttreten der Gesetzesänderung zunächst auf den ersten Juni verschoben. Im Februar scheint die Änderung nach einer weiteren Vertagung dann in trockenen Tüchern zu sein. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), Guido Westerwelle (FDP) sowie die Fraktionsvorsitzenden von FDP und Union, Birgit Homburger und Volker Kauder, beschließen die Durchsetzung der Senkung zum ersten Juli.  

Doch Anfang Juni geht der Streit um die zukünftige Höhe der Einspeisevergütung in eine neue Runde. Zur großen Überraschung sämtlicher Beobachter bremst der Bundesrat das Gesetzgebungsverfahren zur Novellierung des EEG. Die Länderkammer fordert eine Einmalabsenkung der Einspeisevergütung von maximal 10%. Bei höheren Kürzungen befürchten Experten wie der Bremer Umweltsenator Reinhard Loske (Grüne) massive Einbrüche in der Solarbranche. Auf das Votum der Länder Bayern und Baden-Württemberg sowie der Mehrheit der ostdeutschen Bundesländer hin soll nun der Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat eingeschaltet werden. Eine Arbeitsgruppe soll bis zur nächsten Sitzung des Vermittlungsausschusses am 5. Juli eine Kompromisslösung finden.

Welchen Effekt der Vorschlag des Vermittlungsausschusses haben wird, ist unklar: Im Falle einer absoluten Mehrheit darf der Bundestag die Beschlüsse des Ausschusses zurückweisen. Um die Verwirrungen perfekt zu machen, besteht in diesem Fall die theoretische Möglichkeit, dass die Gesetzesänderung rückwirkend in Kraft treten kann. Fakt ist, dass sich die endgültige Formulierung der Novellierung auf unbestimmte Zeit  verzögern wird. Denn sämtliche Ergebnisse des Vermittlungsausschusses müssen erneut durch Bundestag und durch Bundesrat.

Wie der endgültige Beschluss ausfallen wird, ist unklar. Politiker wie Thüringens Wirtschaftsminister Matthias Machnig (SPD) rechnen mit einem Kompromiss.

Das Tauziehen um die Gesetzesänderung hat harte Konsequenzen für die Solarbranche.

Zurzeit steht der Markt still. Da unklar ist, wann die Gesetzesänderung kommen soll, befürchten Anbieter, den Netzanschluss zu den alten Konditionen zeitlich nicht mehr vor der Änderung bewältigen zu können. Dies drängt die Solarbranche in eine abwartende Haltung. Gleichzeitig schießen den Preise der großen Zulieferer nach oben, denn wenn die Vergütung tatsächlich nur um 10% gekürzt wird, können Zulieferer mehr verlangen. Seit dies im Gespräch ist, kommt es vermehrt zur der Rücknahme von Lieferzusagen und nachträglichen Preiserhöhungen. Ein Großteil der Ware wird aufgrund von Spekulationen zurückgehalten. Unter dem Gerangel leiden vor allem die kleinen, regionalen Anbieter. Sie können sich die hohen Preise nicht leisten. Vor allem aber können sie mit den uneindeutigen Zahlen nicht kalkulieren.

Auch im größeren Kontext betrachtet schadet die politische Unentschlossenheit dem Image Deutschlands als attraktivem Standort für Solarunternehmen. Immer mehr Anbieter wenden sich ausländischen Märkten zu, auf denen sie eine größere Stabilität erwarten können.

Die Regierung wird für die Solarbranche zu einem unberechenbaren und enttäuschenden Einflussfaktor. Während die Politik in den letzten Jahren alles daran gesetzt hat, alternative Energien zu befördern, legt sie dem gleichen Wirtschaftszweig nun unnötig Steine in den Weg.

Einen Ausweg können Konzeptanbieter wie die Ever Energy Group liefern. Wir vertreiben die Anlagen der großen Hersteller, beauftragen aber gleichzeitig regionale Handwerksbetriebe mit dem Aufbau. Als Schnittstelle zwischen großen und kleinen Playern bringen wir wieder Gleichgewicht in die Preisschwankungen. Die Vorteile der Zusammenarbeit mit uns: Wir sind auf die Ausarbeitung von Solarkonzepten spezialisiert. Das heißt, wir haben uns darin professionalisiert, auch in einem schwierigen politischen Klima die besten Konditionen zu erwirken und Lösungen zu finden. Die genaue Kenntnis der aktuellen politischen Entwicklungen und den darauf gründenden realistischen Prognosen für die Zukunft helfen Konzeptanbietern dabei, auch jetzt noch lukrative Konzepte auszuarbeiten.

Einspeisevergütung für Solarstromanlagen im Jahr 2010

Mit Wirkung vom 01.01.2010 wurden die Sätze des Erneuerbaren Energiegesetzes (EEG) erneut gesenkt. Die nun aktuelle Vergütung entnehmen Sie der untenstehenden Tabelle:

EEG 2010 Dachanlage Freilandanlage Selbstnutzanlage
bis       30 kWp 0,3914 € 0,2843 € 0,2276 €
bis     100 kWp 0,3723 € 0,2843 € - €
über   100 kWp 0,3523 € 0,2843 € - €
über 1000 kWp 0,2937 € 0,2843 € - €


EEG – Erneuerbare Energien Gesetz

STANDORT/LEISTUNG

bis zu 30 kWp

31– 100 kWp

100–1000 kWp

Ab 1001 kWp

Freiflächen

31,94 Ct/kWh

31,94 Ct/kWh

31,94 Ct/kWh

31,94 Ct/kWh

Dachflächen

43,01 Ct/kWh

40,91 Ct/kWh

39,58 Ct/kWh

33,00 Ct/kWh

Fassadenbonus

-

-

-

-

Eigenverbrauch

25,01 Ct/kWh

Stand 2009: Anschlussjahr + 20 volle Kalenderjahre

Das deutsche Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien, in der geläufigen Kurzfassung Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) genannt, soll den Ausbau von Strom- und Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Quellen fördern. Es dient vorrangig dem Klimaschutz und gehört zu einer ganzen Reihe gesetzlicher Maßnahmen, mit denen die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern wie Erdöl, Erdgas oder Kohle verringert werden soll. Das deutsche EEG gilt als Erfolgsgeschichte der Einspeisevergüterung (englisch feed-in tariff) und wurde von 47 Staaten übernommen. Eine vom deutschen Bundestag am 6. Juni 2008 beschlossene novellierte Fassung ist am 1. Januar 2009 in Kraft getreten.

Stromeinspeisungsgesetz (1991)

Vorläufer dieses Gesetzes war das seit 1991 geltende Gesetz über die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das öffentliche Netz (Stromeinspeisungsgesetz vom 7. Dezember 1990 (Bundesgesetzblatt Teil I S. 2633)). Die Einspeisung wurde hervorgehoben, weil Strom aus erneuerbaren Energien – mit Ausnahme von Strom aus Wasserkraft – nur von kleinen Unternehmen erzeugt wurde, denen von den großen Stromerzeugern der Zugang zu dem ihnen gehörenden Verbundnetz verweigert oder stark erschwert wurde. Das Gesetz verpflichtete sie zur Einspeisung in dieses Verbundnetz und sicherte den Erzeugern bestimmte Mindestvergütungen zu. Diese waren zumindest für die Windkraft ungefähr kostendeckend, was zu einem ersten Windkraft-Boom in Deutschland führte. Für Solarstromanlagen waren die Vergütungen freilich noch weit von einer Kostendeckung entfernt.

Erneuerbare-Energien-Gesetz (2000)

Am 1. April 2000 wurde das Stromeinspeisungsgesetz durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz vom 29. März 2000 (BGBl. I S. 305) ersetzt. Dabei wurden die geothermisch erzeugte Energie einbezogen und die Förderung neben einer generellen Absenkung auf kleinere Anlagen konzentriert, um ihren Charakter als Anschubförderung zu erhalten. Es erfuhr zum Jahreswechsel 2003/2004 eine Änderung, in der die Förderung der Photovoltaik nach dem Auslaufen des 100.000-Dächer-Programms angepasst wurde.

Beide Gesetze haben die Stromerzeugung durch erneuerbare Energien in Deutschland entscheidend gefördert.

Erneuerbare-Energien-Gesetz (2004)

Die novellierte Fassung des EEG vom 21. Juli 2004 (BGBl. I S. 1918) ist am 1. August 2004 in Kraft getreten. Vorausgegangen war eine Einigung im Vermittlungsausschuss, bei der die Union eine Reduzierung der Förderung von Windkraftanlagen erreichte. Wesentliche Punkte der novellierten Fassung betreffen die Höhe der Fördersätze sowie die bessere juristische Stellung der Betreiber von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien gegenüber den örtlichen Netzbetreibern (u. a. Wegfall der Vertragspflicht).

Erneuerbare-Energien-Gesetz (2009)

Eine erneute Novellierung 2008 (BGBl. I S. 2074) gründete sich auf der Zielsetzung den Anteil erneuerbarer Energien bis 2020 auf einen Anteil zwischen 25 % und 30 % zu erhöhen. Das neue EEG 2009 bezieht sich nur auf den Strombereich. Ein weiteres Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (EEWärmeG 2008 – BGBl. I S. 1658) bezweckt die Erhöhung des Anteils Erneuerbarer Energien für die Wärmeerzeugung auf 14 % bis 2020.

Die Novelle 2009 behält die Grundstrukturen des EEG 2004 bei, enthält allerdings zahlreiche Detailänderungen. So müssen z.B. Betreiber den Standort und die Leistung ihrer Solaranlage an die Bundesnetzagentur melden.

Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vom 21. Juli 2004 werden Stromnetzbetreiber verpflichtet, Strom aus erneuerbaren Energien vorrangig abzunehmen und dafür einen festgelegten Preis zu zahlen.

Die Einspeisevergütung für PV-Anlagen, welche 2009 in Betrieb gehen, beträgt bei einer Dachanlage bis 30 kWp 0,4301 € pro kWh garantiert auf 20 Jahre.
Verkaufen sie ihren produzierten Strom und finanzieren sie damit ihre Investition – zum Null-Tarif.


Mit dem Inkrafttreten des EEG hat sich der gewünschte Boom bei der Errichtung von Neuanlagen eingestellt. Insgesamt wurden 2006 in Deutschland laut dem Bundesumweltministerium Solaranlagen mit einer Gesamtleistung von 950 MW installiert. Nirgends in der Welt wurden damit so viele Solarstromanlagen ans Netz genommen wie in Deutschland.

Ziel der Bundesregierung ist es, den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung bis 2010 auf mindestens 12,5 % und bis 2020 auf mindestens 20 % zu steigern. Bis 2050 soll etwa die Hälfte des gesamten Energiebedarfs in Deutschland aus erneuerbaren Energien gedeckt werden.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Erneuerbare-Energien-Gesetz


Garantierte Einträge – 20 Jahre lang

Wer in eine Photovoltaikanlage investiert, kann sicher sein, dass sich diese Investition auszahlt. Denn der Einsatz der umweltfreundlichen Anlagen wird gesetzlich gefördert.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) legt fest, dass die Einspeisevergütungen durch die Netzbetreiber garantiert 20 Jahre lang fließen – und zwar unabhängig von Regierungswechseln oder europäischen Regelungen. Diese Förderung macht den Einstieg in die solare Stromerzeugung besonders interessant, da Sie mit diesen Einnahmen fest rechnen können.

Die Solarstromgewinnung wird unabhängig von Ihrem privaten Stromverbrauch berechnet. Der Gewinn ist bereits eingebaut, da die Vergütung für Ihren eingespeisten Solarstrom viel höher ist als der Strompreis, der Ihnen als Stromverbraucher von Ihrem Netzbetreiber berechnet wird.

Deutschland ist ein Sonnenland. Die Sonneneinstrahlung ist so hoch, dass sich Solaranlagen schnell rentieren.

Eine 5 kWp-Anlage erzeugt pro Jahr, je nach Standort und Sonnenstunden, 4.500 bis 5.600 kWh Strom.

Bei klarem Himmel steht die höchste Leistung zur Verfügung.

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